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Wo wir sind, klappt nichts - doch wir können nicht überall sein!

Luschiger WinterdienstAuf der Fahrbahn laufen müssen schon seit Jahren diejenigen Fußgänger, die im Winter (bei hohem Schneebelag) von Dreis-Tiefenbach West nach Weídenau-Ost (und umgekehrt) über die Siegstraße im Bereich der so genannten "Fischerkurve" unterwegs sind.

Der nur gerade mal etwas über einen Meter breite Gehweg (der ohnehin nur auf der dem Berghang abgewandten Straßenseite verläuft) ist bei starken Schneefällen (zuletzt in der 2.bis 3. Kalenderwoche 2017) völlig mit Schneemassen bedeckt (siehe unser Bild links) und macht eine Benutzung für Fußgänger unmöglich.

Dies scheint aber Reinigungsdienste bzw. Behörden nur einen feuchten Kehricht zu interessieren. Selbst Straßen-NRW ließ schon 2010 verlauten, man habe für das Reinigen derartiger Gehwege "keinen geeigneten Schneepflug", den z. B. Firmen besitzen, die die Gehwege vor ihren Grundstücken freihalten müssen. Eigentlich ein Armutszeugnis. Wie wär's denn, da mal mit Hacke und Schaufel ranzugehen, so wie man das früher gemacht hat. Sind etwa Fußgänger Menschen 2. Klasse?
Allerdings war von Roland Huhn, dem Rechtsreferenten des ADFC, zu erfahren, dass keine offizielle Räumpflicht für Gehwege zwischen Ortschaften besteht. Eine Ausnahme seien allenfalls kurze Verbindungswege zwischen Ortschaften, was ja für den Fall der Fischerkurve zutreffen könnte. Wie dem auch sei, wir halten dies für nicht zumutbar. Wenigstens hat sich inzwischen eine Trampelspur auf besagtem Gehweg gebildet, zudem haben die Schneefälle jetzt nachgelassen. Doch zu Ende ist der Winter noch lange nicht ...

(Foto: MAIPRESS Medienservice)